Familienpflege

Kann die Person (Elternteil), die den überwiegenden Teil der Betreuung der Kinder/ des Kindes durch eine Krankheit oder eine andere Notsituation nicht mehr gewährleisten, kann durch ambulante Familienpflege die stundenweise Betreuung der Kinder bis zum 14. Lebensjahr im häuslichen Bereich erfolgen.

Familienpflege und Häusliche Kinderbetreuung